Rechtsanwältin Monika Slepicka

rechtsanwaeltin monika slepicka

Ihre Fachanwältin für Erbrecht

Frau Monika Slepicka ist seit 2015 als Rechtsanwältin zugelassen.

Schon seit ihrem Referendariat in namhaften Erbrechts- und Wirtschaftskanzleien sind das Erbrecht und die steueroptimierte Vermögensnachfolge die ausschließlichen Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin Monika Slepicka.

Sie verfügt über fundierte Kenntnisse im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht und bietet zusätzlich durch ihre langjährige Expertise als Fachanwältin für Erbrecht eine ganzheitliche Beratung für ihre Mandanten und unterstützt diese bei der Umsetzung der testamentarischen Wünsche.

Mandanten erhalten ein Nachlasskonzept auf die jeweilige individuelle Vermögenssituation maßgeschneidert. Auch gesellschaftsrechtliche und stiftungsrechtliche Optionen werden hierbei berücksichtigt.

Rechtsanwältin Monika Slepicka ist ebenfalls als Testamentsvollstreckerin tätig und dadurch spezialisiert auf Nachlassabwicklungen sowohl im Inland als auch im Ausland und kennt die Bedürfnisse von Erbengemeinschaften oder auch Pflichtteilsberechtigten.

Ihr Ziel ist eine möglichst streitvermeidende Nachlassabwicklung zu ermöglichen und Fallstricke im Rahmen der Erbfolgeregelung und im Erbschaftssteuerrecht zu vermeiden. Als Testamentsvollstreckerin übernimmt Rechtsanwältin Monika Slepicka auch Vertretungen für und gegen Testamentsvollstrecker.

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